Notschlepper

Aufgabe des Notschleppers ist es, einem Schiff, das seine Manövrierfähigkeit eingebüßt hat, zu Hilfe zu kommen, eine Schleppverbindung herzustellen und es so weit zu verschleppen oder gegen Wind und Seegang in kontrollierter Verdriftung zu halten, dass es nicht auf Untiefen aufläuft oder gar strandet, bis kommerzielle Bergungsunternehmen den Havaristen gefahrlos übernehmen können. Es ist nicht Aufgabe des Notschleppers, kommerzielle Schiffsbergungen durchzuführen. Vielmehr handelt es sich beim Notschleppen um den ersten Zugriff zur Abwehr unmittelbarer Gefahren.

Das Notschleppkonzept für die deutsche Küste stellt Eingreifzeiten von maximal 2 Stunden sicher, so dass innerhalb kurzer Zeit sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee ein Notschlepper beim Havaristen eintrifft. Um diese Eingreifzeiten zu erreichen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen als Ergänzung der bundeseigenen Mehrzweckschiffe private Schlepper gechartert.


Bereitschaftsposition Besetzt durch
10 sm nördlich Norderney Schlepper ”Oceanic“
5 sm südwestlich Helgoland SUBS ”Mellum“
5 sm südwestlich von Süderoogsand SUBS ”Neuwerk“
Kieler Förde Liegeplatz Schlepper ”Bülk“
Nördlich Hohwachter Bucht SUBS ”Scharhörn“
Warnemünde Station Schlepper ”Fairplay-26“
Saßnitz Station Schlepper ”Fairplay-25“
Tabelle 1: Notschlepper (in geographischer Reihenfolge)

Die Arbeitsgemeinschaft ”Küstenschutz“ stellt mit den Schleppern ”Oceanic“, ”Fairplay-25“ und ”Fairplay-26“ drei der für Notschleppaufgaben gecharterten Schiffe.


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  Oceanic
  Fairplay-25
  Fariplay-26