Notschlepper

Aufgabe des Notschleppers ist
es, einem Schiff, das seine Manövrierfähigkeit eingebüßt
hat, zu Hilfe zu kommen, eine Schleppverbindung herzustellen und
es so weit zu verschleppen oder gegen Wind und Seegang in kontrollierter
Verdriftung zu halten, dass es nicht auf Untiefen aufläuft
oder gar strandet, bis kommerzielle Bergungsunternehmen den Havaristen
gefahrlos übernehmen können. Es ist nicht Aufgabe des
Notschleppers, kommerzielle Schiffsbergungen durchzuführen.
Vielmehr handelt es sich beim Notschleppen um den ersten Zugriff
zur Abwehr unmittelbarer Gefahren.

Das Notschleppkonzept für die deutsche Küste stellt Eingreifzeiten
von maximal 2 Stunden sicher, so dass innerhalb kurzer Zeit sowohl
in der Nordsee als auch in der Ostsee ein Notschlepper beim Havaristen
eintrifft. Um diese Eingreifzeiten zu erreichen, hat das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Wohnungswesen als Ergänzung der bundeseigenen
Mehrzweckschiffe private Schlepper gechartert.
| Bereitschaftsposition |
Besetzt durch
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| 10 sm nördlich Norderney |
Schlepper
Oceanic |
| 5 sm südwestlich Helgoland |
SUBS Mellum |
| 5 sm südwestlich von Süderoogsand |
SUBS Neuwerk |
| Kieler Förde Liegeplatz |
Schlepper Bülk |
| Nördlich Hohwachter Bucht |
SUBS Scharhörn |
| Warnemünde Station |
Schlepper
Fairplay-26 |
| Saßnitz Station |
Schlepper
Fairplay-25 |
| Tabelle 1: Notschlepper
(in geographischer Reihenfolge) |

Die Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz stellt mit
den Schleppern Oceanic, Fairplay-25 und
Fairplay-26 drei der für Notschleppaufgaben gecharterten
Schiffe.
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